Am Freitag den 13.10.2017 schrillten im Gymnasium Frauengasse, im wahrsten Sinne des Wortes, die Alarmglocken.
Gegen 07:36 Uhr wurde über einen Druckknopfmelder ein Brandalarm ausgelöst der lt. Brandschutz- und Räumungsplan zur Evakuierung der Schule führte, die vorbildlich ablief.
Beim Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Baden-Stadt war die Räumung der Schule noch im Laufen, während die Feuerwehr parallel dazu mit der Suche nach dem Brandherd begann.
Relativ rasch konnte festgestellt werden, dass der Alarm durch einen Druckknopfmelder ausgelöst wurde, der aus ungeklärter Ursache (Absicht oder Versehen?) eingeschlagen wurde.
Nach dieser Feststellung konnten die Schüler und das Lehrpersonal wieder zurück in die Schule, wobei das o.a Bild entstand.
Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass die missbräuchliche Verwendung von Notzeichen (bspw. das mutwillige Auslösen eines Druckknopfmelders) unter Strafe steht!
Bundesgesetz gegen den Mißbrauch von Notzeichen.
§ 1. Wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen mißbraucht oder durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.
weiterführend:
Magazin für öffentliche Sicherheit 1-2/2011 – Artikel – „Falscher Alarm“
Bundesgesetz gegen den Mißbrauch von Notzeichen
Fotos: Freiwillige Feuerwehr Baden-Stadt / www.ffbs.at/ OFM Hanai Th.