Österreichweiter Zivilschutz-Probealarm am 3. Oktober!

INFO: Am kommenden Samstag dem 03. Oktober 2020 Zivilschutz-Probealarm.

Seit 1998 findet an jedem ersten Samstag im Oktober österreichweit eine Sirenenprobe statt.

Am Samstag, den 3. Oktober 2020 findet zwischen 12:00 und 12:45 Uhr in Österreich der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt, bei dem gleichzeitig mehr als 8.000 Sirenen getestet werden. Die an jedem ersten Samstag im Oktober vorgesehene Alarmierung dient einerseits der Überprüfung der technischen Einrichtungen, andererseits soll die Bevölkerung mit der Bedeutung der Warnsignale vertraut gemacht werden.

Hörbarkeit der Sirenenprobe 2020 per e-Formular melden.

Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem als auch eine koordinierte Alarmierungsmöglichkeit über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) des Innenministeriums. Diese Einrichtung ist für das von Bund und Ländern gemeinsam zu betreibende Warn- und Alarmsystem verantwortlich und zugleich Kontaktstelle für Katastrophen- und Krisenfälle im Ausland.

Informationen über die Massenmedien einschließlich des ORF sollen dafür sorgen, dass der Probealarm nicht mit einem echten Alarm verwechselt wird und besorgte Bürger die Notrufnummern blockieren. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Informationsblatt erstellt. Die englische Fassung des Informationsblattes ist speziell für den Fremdenverkehrsbereich gedacht.

Infoblatt Zivilschutzalarm in Deutsch (BMI)
Infoblatt Zivilschutzalarm in Englisch (BMI)

Die Sirenenprobe sieht zwischen 12:00 und 12:45 Uhr folgende vier Signale vor:

„PROBE“ – Zunächst sollen für 15 Sekunden alle Sirenen „probeweise“ heulen.

„WARNUNG“ – Dann folgt ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten, um sich über entsprechende Verhaltensmaßnahmen zu informieren.

„ALARM“ – Ein 60 Sekunden dauernder auf- und abschwellender Heulton bedeutet „Alarm“. Im Ernstfall wären hier schützende Bereiche oder Räume aufzusuchen und die über Radio und TV durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen.

„ENTWARUNG“ bedeutet der abschließende, eine Minute anhaltende Dauerton.

Entsprechende Zusatzinformationen erfolgen wieder über Hörfunk und Fernsehen.

Die Funktionstüchtigkeit der Sirenen wird in allen Bundesländern an Ort und Stelle überprüft. Das Ergebnis wird über die Bezirks- und Landeswarnzentralen an die Bundeswarnzentrale im EKC des Innenministeriums weitergeleitet und ausgewertet.

Zuletzt mussten in Niederösterreich im Zuge des Katastrophenhochwassers im Juni 2013 mehrmals Zivilschutzsignale zur Warnung der Bevölkerung von der Landeswarnzentrale ausgelöst werden.

Quelle: http://www.noe.gv.at

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