Nachrichtendienst
Neben dem Erfordernis gut ausgebildeter Feuerwehrmitglieder und entsprechender Ausrüstung ist jeder Einsatz einer freiwilligen Feuerwehr auch von der raschen Erreichbarkeit und einer schnellen Reaktionszeit der erforderlichen Kräfte abhängig. Die Alarmierung kann als der erste Akt eines jeden Einsatzes bezeichnet werden.
Die Sicherstellung der einwandfreien Funktion der Alarmierungseinrichtungen unserer Feuerwehr obliegt dem Nachrichtenwart, der durch ständige Wartung und Kontrolle die Systeme aufrecht zu erhalten hat. Wenngleich sich in der heutigen Zeit die Alarmierung mittels SMS anbieten würde, so wird als primärer Weg bei der Feuerwehr Baden-Stadt auch weiterhin die 5-ton Alarmierung über Funk bevorzugt und verwendet. Zu diesem Zweck ist jedes aktive Mitglied mit einem Pager ausgerüstet, welcher innerhalb einer Funkreichweite von etwa 10-20 km funktioniert.
Feuerwehrfunk:
Jede Tätigkeit, wo mehrere Personen an verschiedenen Orten verschiedene Aufgaben zu erfüllen haben, ist von einer funktionierenden Kommunikation abhängig. Um eine Verbindung zwischen mehreren Arbeitsstellen aufbauen zu können, setzte man früher sogenannte „Melder“ ein, die von einer Stelle zu anderen laufen mussten, um Nachrichten zu überbringen. Diese Aufgabe übernimmt in der Neuzeit die „Funkübertragung“, die sich die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen für die Nachrichtenübermittlung zunutze macht. Diese Technik, mag sie auch in naher Zukunft durch digitale Systeme ersetzt werden, wird derzeit bei den Feuerwehren in NÖ vorwiegend eingesetzt, um Kommunikation auf weitere Strecken möglich zu machen und ohne Zeitverzug zu gewährleisten. So wird beispielsweise Funk in der Kommunikation zwischen Einsatzleitung und den eingesetzten Kräften, aber auch mit anderen Organisationen oder zu eingesetzten Atemschutztrupps etc. verwendet.
In diesem Bereich hat der Nachrichtenwart den Hauptteil seiner Aufgaben zu erfüllen.
• Zum Ersten ist es notwendig, dass die Handhabung und Funktionsweise der Funkgeräte jedem, der damit umzugehen hat, geläufig ist. Zusätzlich müssen aber auch bei der Verwendung eines Funkgerätes bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese sind einerseits erforderlich, um gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen, andererseits, um den Funkverkehr zu koordinieren und für alle Feuerwehren in NÖ transparent zu machen.
Damit diesen Vorgaben gerecht werden kann, muss eine entsprechende Schulung und ständige Weiterbildung der „Feuerwehrfunker“ erfolgen. Unter all den vielfältigen Aufgaben einer freiwilligen Feuerwehr übernimmt die Handhabung des Feuerwehrfunks als Kommunikationsmittel eine wichtige Rolle.
Es sollte daher möglichst früh mit einer Ausbildung auf diesem Sektor, die der des Sprechen Lernens bei Kleinkindern gleicht, begonnen werden, um eine entsprechende Routine zu erlangen. Dafür hat der Nachrichtenwart zu sorgen. Diese Schulung beginnt bereits in einem eher spielerischen Rahmen des Melderabzeichens bei der Feuerwehrjugend und endet nach Durchführung einer Funkgrundausbildung in der Absolvierung des auf Bezirksebene angebotenen Funklehrganges. Mit diesem Werdegang, den der Nachrichtenwart begleitet, ist die Ausbildung zum Feuerwehrfunker vorerst abgeschlossen.
• Um aber das Gelernte nicht wieder zu vergessen bzw. auch Innovationen vermittelt zu bekommen, arbeitet der Nachrichtenwart regelmäßig Übungen für bereits „fertige“ Funker aus. Solche Funkübungen werden üblicherweise einmal jährlich für alle 3 Feuerwehren der Stadt Baden durchgeführt. In diesem Rahmen werden einzelne Bereiche aus dem Funkwesen herausgegriffen und gezielt beübt.
• Wie es bei vielen standardisierten Tätigkeiten der Feuerwehren üblich ist, gibt es natürlich auch für den Feuerwehrfunk ein eigenes Leistungsabzeichen. Bei diesem Bewerb in der NÖ Landesfeuerwehrschule werden die Themenbereiche Alarmierung und Alarmierungsanlage, praktische Funkübungen, Lotsendienst, Fragen aus dem Funkwesen und Arbeiten in der Einsatzleitung geprüft. Die Erlangung dieses in Gold gefassten Abzeichens ist natürlich auch mit einer entsprechenden Vorbereitung verbunden, die wiederum dem Nachrichtenwart obliegt.
• Letztendlich hängt die Verwendung von Feuerwehrfunk auch von der entsprechenden Gerätschaft ab. In diesem Zusammenhang hat der Nachrichtenwart auch die Pflicht, die vorhandenen Geräte unserer Feuerwehr regelmäßig zu überprüfen und zu warten, um ein einwandfreies Funktionieren im Einsatzfall zu gewährleisten.
Unabdingbar ist es in diesem Bereich aber auch, über Informationen auf dem neuesten technischen und organisatorischen Stand zu verfügen, um die Notwendigkeit von Modernisierungen zu erkennen. Hierbei hält der Nachrichtenwart ständigen Kontakt mit den führenden Fachfirmen.